Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für alle unsere geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte mit Nicht-Verbrauchern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB rechtsverbindlich. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.2. Angebot, Preisanpassungen
Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeit freibleibend. Insbesondere bleibt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung immer vorbehalten. Erfolgt die Lieferung später als 2 Monate nach Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unserer Ware liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald wir sie dem Besteller schriftlich mitgeteilt haben.3. Aufträge
Alle Aufträge erhalten durch die schriftliche Auftragsbestätigung Gültigkeit. Diese wird durch die Rechnung ersetzt, wenn sofortige Ausführung des Auftrages erfolgt. Das gilt insbesondere auch bei telefonischen Bestellungen. Durch Annahme der Ware erkennt der Käufer in jedem Falle die Geltung unserer Lieferbedingungen an.4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Zusendung vereinbart worden ist. Art und Weg der Beförderung bestimmen wir, falls nicht vom Käufer bei Vertragsabschluss hierfür etwas anderes vereinbart worden ist. Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort beim Empfang der Ware beim Abladen unter Geltendmachung der Schadenersatzansprüche auf dem Frachtbrief oder auf dem Lieferschein bescheinigen zu lassen. Bei übernommener Bruchversicherung liefern wir für einen nachgewiesenen Transportschaden auf Wunsch kostenlos Ersatz, oder wir schreiben den ab Werk berechneten Betrag gut.5. Lieferzeit
Angegebene Lieferzeiten sind immer unverbindlich. Lieferfristen gelten stets vorbehaltlich ordnungsgemäßer rechtzeitiger Selbstbelieferung. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Krieg oder Belagerungszustand, behördliche Verfügungen, Unruhen, Verkehrsstörungen und Warenmangel, Streik oder andere Betriebsstörungen bei uns oder in unseren Lieferwerken sowie alle Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Liefertermine und Uhrzeiten sind stets annähernd zu betrachten. Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind uns gegenüber ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf von uns selbst, einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für das Verschulden unserer Lieferanten haben wir nicht einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, eventuelle Ansprüche gegen unsere Lieferanten an den Besteller abzutreten. Der Besteller kann nach Ablauf der Lieferfristen eine angemessene Nachfrist verlangen und nach Ablauf derselben insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht geliefert ist. Teillieferung darf der Besteller nicht zurückweisen. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ende unser Lager verlassen hat oder im Falle vereinbarter Abholung durch den Besteller ihm die Versandbereitschaft gemeldet ist.6. Abnahme
Nicht rechtzeitig abgerufene Ware kann berechnet und zum Versand gebracht werden. Bei Lagerung fertiger Ware ist es freigestellt, Rechnung zu erteilen und nach Zielablauf Zahlung zu verlangen. Eine weitere Lagerung berechtigt uns zur Berechnung von Lagergeld.7. Verpackung
Sofern erforderlich, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet und bei spesenfreier Rücksendung mit 2/3 ihres in Rechnung gestellten Wertes gutgeschrieben. Soweit andere Rückvergütungen in Frage kommen, erfolgt auf der Rechnung ein entsprechender Hinweis. Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen.8. Beanstandungen
Wir leisten Gewähr für die Freiheit der gelieferten Waren von Sachmängeln entsprechend der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Beschaffenheit. Der Besteller ist verpflichtet, uns sämtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Bestellers gemäß § 377 HGB bleiben unberührt. Waren, die sich infolge eines zeitlich vor dem Zeitpunkt des konkreten Gefahrüberganges eingetreten Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Gebrauchsfähigkeit als nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen, begründen unter Ausübung billigen Ermessens für uns die Wahl zwischen einer unentgeltlichen Nachbesserung und einer Neulieferung. Die Feststellung dieser Mängel ist uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ersetzte Waren gehen in unser Eigentum über. Ansprüche aus Vertrag bzw. Sachmängelhaftung verjähren grundsätzlich 1 Jahr nach Gefahrübergang, soweit nicht das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) längere Fristen vorschreibt. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsweise, mangelhafte Bauausführung. Zur Vornahme aller nach unserem billigen Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen, andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Der Ersatzgegenstand und die Nachbesserung unterliegen der Gewährleistung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für den ursprünglich gelieferten Gegenstand. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf den Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf von uns zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleiben hiervon unberührt.9. Haftung für Nebenpflichten
Sofern die gelieferte Ware aufgrund eines von uns zu vertretenden Verschuldens vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen über Gewährleistung und Rücktritt entsprechend.10. Recht des Bestellers auf Rücktritt
Im Falle eines Leistungsverzuges ist der Besteller erst nach Einräumung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist unter ausdrücklicher Ankündigung der Annahmeverweigerung berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ferner ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt, wenn wir eine uns eingeräumte angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen schuldhaft fruchtlos verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch dann, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns objektiv bzw. subjektiv unmöglich ist.11. Zahlungsbedingungen
Unsere Zahlungskonditionen sind: Bei Zahlungseingang bis 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Skontozahlung nach Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, jedoch sind wir berechtigt, die Annahme von Wechseln und Schecks abzulehnen. Wird ein Wechsel oder Scheck bei Vorlage nicht eingelöst, dann ist der gesamte Kaufpreis fällig. Jedes Skonto oder sonstige Vergünstigungen, wie Rabatte, Boni etc., entfallen, wenn der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Von da an werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Zahlungsverzug des Käufers berechtigt uns zum Rücktritt von sämtlichen oder einzelnen Kaufverträgen und befreit uns von weiteren Lieferverpflichtungen. Wir sind im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers berechtigt, alle noch offenen Rechnungsbeträge, einschließlich bisher gestundeter, sofort geltend zu machen oder im Falle unseres Rücktritts entgangenen Gewinn in Höhe von mindestens 15% des berechneten Kaufpreises zu fordern, sofern wir nicht einen höheren Betrag als entgangenen Gewinn nachweisen. Eine Aufrechnung durch den Besteller ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann von dem Besteller nicht geltend gemacht werden. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers nach Vertragsabschluß oder drohen oder entstehen gesetzliche Beschränkungen für die Beitreibung unserer Forderungen, so sind wir berechtigt, Vorleistungen zu verlangen, die Lieferung von der Sicherstellung aller unserer Forderungen abhängig zu machen oder unter Vorbehalt möglicher Schadenersatzansprüche alle Kaufverträge vollständig oder hinsichtlich noch ausstehender Teilmengen zu kündigen und mindestens 15% des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz zu fordern. Mit der Beantragung eines Insolvenziteverfahrens des Bestellers gilt der Liefervertrag mit der Abrede als aufgelöst, dass uns die gelieferte Ware als unser Eigentum unverzüglich ohne Zurückbehaltungsrecht herauszugeben ist und dass zusätzlich 15% des berechneten Kaufpreises als Schadenersatz zu zahlen sind.12. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter der Bedingung des Eigentumsvorbehalts. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber erfüllt hat. Bei Geschäften gegen laufende Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstiger Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Besteller mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Besteller darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen u.ä., muss uns der Besteller offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Der Besteller tritt uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Besteller veräußerten Ware zuzüglich 20 %. In gleicher Weise abgetreten werden sämtliche Forderungen des Bestellers, die ihm aus Dienst- oder Werkleistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung bzw. dem Einbau der ihm gelieferten Ware entstehen, sowie Forderungen, die dem Besteller durch die Verbindung der gelieferten Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.Übersteigt der Wert der überlassenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Bestellers insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf unser Verlangen hin ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte, insbesondere die Namen und Anschriften von Schuldnern und Baustellen, zu erteilen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß erfüllt. Die Ermächtigung des Bestellers zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage, Einbau in ein Grundstück oder sonstige Verwertung. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers behalten wir uns die Rücknahme und Abholung der in unserem Eigentum stehenden Ware vor. Die Abholung der Vorbehaltsware durch uns gilt als Erklärung unseres Rücktritts vom Vertrag bezüglich der abgeholten Ware. Der Besteller räumt uns das Recht zum Betreten seines Geländes zur Kennzeichnung oder Wegnahme der gelieferten Ware ein. Die Kosten für die Rücknahme trägt der Besteller.13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Berlin, als Gerichtsstand ist ebenfalls Berlin zuständig. Insbesondere gilt dieses auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse sowie für alle Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.14. Abmachungen
Die von den vorstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen abweichen, müssen zur Gültigkeit von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit.Stand: Berlin, Januar 2005



